Familienarchiv

Familienarchiv Freiburghaus 1555 - 1875
Das Archiv enthält hunderte Einträge aus den Kirchenbüchern von Neuenegg in der Zeit von 1556 bis 1875. Alle Ereignisdaten von Personen oder Familien habe ich auf Excel Tabellen übertragen (Bild). Die grossen und komplizierten Tabellen kann ich leider nicht veröffentlichen, der Nutzen dieser doch erheblich zurückliegenden Daten für die Oeffentlichkeit ist zu gering und die Freigabe des Daten- und Urheberschutzes fraglich.

Interessierten kann ich jedoch einen Tabellen Auszug Ihrer Vorfahren (kein Stammbaum) kostenlos mailen. Ich benötige dazu das Geburts- oder das Taufdatum sowie den Namen und Vornamen des Familienmitglieds vor 1875. Auswärtige Taufen sind bis zu diesem Datum nach Neuenegg gemeldet worden (meistens). Anfragen an: fred.freiburghaus@bluewin.ch

Die Datenbank ermöglicht es, von den Stammvätern um 1560, bis um 1850 eine 10 Generationen Ahnengalerie herzustellen. Allerding muss ich gleich einschränken, die Datenbank kann niemals Vollständig sein. Nie wurde ein Wegzug gemeldet. Ueber den Verbleib von vielen Personen schweigen die Rödel.
Th. v. Gerber hat um 1952 für Kunden Stammbäume gezeichnet, von denen ich 2 Kopien besitze. Diese schliessen die Lücke zwischen 1875 und 1952 nur für 2 Linien, für alle anderen habe ich leider keine Daten. Beim einten Stammbaum ist die Linie des David Freiburghaus von Brüggelbach 1777-1850 dargestellt. Beim anderen die Linie des Bendicht Freiburghaus von Bärfischenhaus 10.4.1804-8.1.1872.
Innert 300 Jahren waren diese Familienmitglieder auf eine derart hohe Anzahl angewachsen, dass eine verständliche Präsentation dieser Familien und ihre genealogischen Verbindungen auf dieser Internetplattform nicht sinnvoll ist!
Ich erarbeitete und besitze ebenfalls die Dateien der Familiennamen Flühmann, Thomet, Marschall, Mader, Herren von Neuenegg und 22 weitere auf Anfrage.
Wollen Sie Ihre Vorfahren ausfindig machen, soweit sie nicht in den alten Kirchenbüchern von Neuenegg vorkommen, dann sollten Sie selber mit dem zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes Kontakt aufnehmen. Für Neuenegg ist es das Zivilstandsamt Bern-Mittelland an der Laupenstrasse 18 a in Bern. Die Einsichtnahme ist bewilligungspflichtig. Das lesen alter Deutscher Schrift ist erforderlich.
Suchen Sie auch nach alten handgeschriebenen Dokumenten Ihrer Eltern oder Grosseltern (Kaufbeile). Falls darin Liegenschaften vorkommen, finden Sie unter der Rubrik Erwerbtitel möglicherweise die Namen älterer Vorfahren. Kopien dieser Dokumente, bzw. Handänderungsurkunden für Grundstücke werden auch durch die Grundbuchämter aufbewahrt. Die jeweiligen Erwerbtitel geben kaskadenartig Auskunft über die Vorbesitzer bis etwa 1850 zurück. Gegen eine Gebühr erhalten Sie Kopien davon.

Die Kirchenbücher (Rödel) 1555 - 1875
Die Einträge der Kirchenrödel enthalten Taufe, Heirat und Tod, sowie die Konfirmanden ab 1732. Die Wohnorte und die wichtigsten Funktionen der Personen sind meistens angegeben, z.B. Statthalter, Weybel, Sigrist usw. Daneben finden sich zahlreichen Hinweise zum Beruf, zur Stellung innerhalb einer Familie. Ein schönes Beispiel: „Anni Jöuni, leng Ulis Peters Wyb“, sie war am 5. Juni 1691 Taufpatin des Anneli, der Eheleute „Jaggi Baumann, Schuhmacher zu Weyden und Elsi Mader“. Anni Jöuni ist wie alle Frauen, in den Rödeln mit dem ledigen Namen vermerkt. Ihr Mann hiess Peter Fryburghus, der Sohn von Uli Fryburghus („leng Uli zu Wyde“). Die Rödel sind zum kleinen Teil unvollständig oder unleserlich, trotzdem gelang eine aussergewöhnliche und eindrucksvolle Familiengeschichte.
Neu: die Kirchenbücher des Kantons Bern sind online einsehbar: http://www.query.sta.be.ch/archivplansuche.aspx

Reformation von 1529
Bis zu dieser neugestaltung des Kirchenrechts hatten die "Friburgs-Hus" in Freiburghaus Jahrhunderte lang gebauert (Nachgewiesen seit 1310). Arbeit suchende Personen sind von "Fryburg Hus" weggezogenen. Nachfolgend 3 davon:

Am 4.7.1358 bekennt „Johann von Fryburghus“ den Gerichtsentscheid von Rüeggisberg betreffend der Ausübung des Tavernarechts zu Rüeggisberg.
Am 27.3.1381 bekennt der Gerber „Johannes Fryburghus“ von Bern, dem Isaak  von Tanne, Burger zu Bern, 12 Pfund und 16 Schilling zu schulden (Beide Titel im Staatsarchiv Bern). Ein andere Gerber, der „Ulman Fryburghus“ hatte 1389 im Gerberngraben zu Bern ein Haus.

Merkwürdigerweise hatte es um 1560 im übrigen Gemeindegebiet noch keine Familie dieses Namens. Die vielen Einheiraten der Fryburghus-Stammhalter in der folgenden Zeit werfen Fragen auf, warum sie es gerade nach der Reformation so zahlreich getan haben. Einerseits dürfte nach der Pestbedingten demografischen Depression des 14. und 15. Jh. die anziehende Konjuktur beteiligt gewesen sein. Andererseits hat die Reformation der Kirchgemeinde mit den neuen weltlichen Beamten die Herausbildung einer Gemeinde-Elite klar gefördert, ihre Söhne und Töchter damit zu begehrten Heiratskandidat(inn)en herangewachsen sind, auch über die Gemeindegrenze. Die Einsicht in die Kirchenrödel von Laupen macht auch eine enge familiäre Verbindung zur Laupen-Elite deutlich, zu den Balmer, Zarli, Klopfstein, Schuhmacher, Ruprecht und Zingg (Burgermeister, Venner, Weybel, Hufschmied, Müller, Wirt). Besonders die Bewohner des Oberhus waren mit ihnen Verschwägert und damit fleissige Taufpaten zu Laupen und umgekehrt. Aehnliches findet sich auch in den Rödeln von Köniz. 1575 heiratet die 16 jährige Madlen Friburghus des "Hans der Grosse", einen Hans Gäbhart von "Cunitz". Zwischen 1578 und 1602 ist die junge Madlen 12 Mal schwanger. Die Familie lässt 7 Mädchen und 5 Buben taufen, mit Paten, die auf die Zugehörigkeit zur Elite von Köniz und Wabern schliessen lassen. 1591 ist Hans Gäbhart Sekelmeister. 

Ehefrauen und Mütter
Die in ihren Rechten lange und gänzlich den Ehemännern und Söhnen unterstellten Landfrauen sind um 1560 bei der Taufe ihrer Kinder in den Rödeln nicht einmal erwähnt. Immerhin gelang mit der Reformation eine minimale Besserstellung der Ehefrauen gegenüber tyrannischen Ehegatten, sofern sie diese zu verklagen bereit waren. Trotz grosser Verpflichtung und Gefahr Kinder auf die Welt zu stellen, gab es scheinbar keinen Mangel an jungen tüchtigen Frauen(...). Verlor ein vermögender Familienvater seine Frau, heiratete er meistens bald wieder, ein Haushalt ohne Ehefrau war zu dieser Zeit nicht möglich und Kinder die sichere Vorsorge, je mehr desto besser. Desgleichen geschah beim wegsterben des Vaters, die Frau musste wieder heiraten, meistens einen Bruder oder Vetter des Verstorbenen. Der Sohn Hans, des Statthalters „Hans der Grosse“, verlor 2 Ehefrauen, er heiratete ein drittes Mal. Das gleiche Schicksal geschah seinem Cousin „Peter zu Nessleren“, er heiratete ebenfalls ein drittes Mal. Diese beiden Familien leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Vermehrung von Familienmitgliedern.

Hablich oder nicht: unverheiratete Kinder hatten ein hartes Los. Einen gewissen Schutz vor gnadenloser Ausbeutung hatten dijenigen, die auf dem Elterlichen Hof noch gebraucht werden konnten. Andernfalls mussten sie sich als Hilfskraft in Armut durchschlagen. Besonders betroffen waren die Töchter, die nebst geringer Bezahlung in fremden Haushalten, auch noch Uebergriffen ausgesetzt waren.

Das Chorgericht von Neuenegg für alle gleich?
Mit der Reformation von 1529 war fortan das Chorgericht für die niedere Gerichtsbarkeit zuständig, tagte sporadisch Sonntags in der Kirche nach der Predigt. Unter der Aufsicht des Vogtes von Laupen setzte das Gericht die Vorgaben von "Schultheiss und Rat" um. Die hablichen Familien von Neuenegg, bekleideten ausnahmslos und abwechslungsweise die "Prestige" Aemter Statthalter, Weybel und Chorrichter, etwa 250 Jahre lang. Die Aemterbelegung erfolgte durch Volksvorschlag, entsprechend dem Bevölkerungspotential der vorkommenden Geschlechter, es waren die Fryburghus, die Flühmann, die Mader und die Herren. Diese Familien hatten Ansehen, einen gewissen Wohlstand und „das Sagen“. Für das 5 köpfige Chorgericht konnten „gottesfürchtige, fürnehme und ehrbare“ Personen vorgeschlagen werden. Unter diesen Umständen mussten die nicht hablichen Leute 2. Klasse bleiben. Gleich wie die Herren im Rat zu Bern alle verschwägert waren, so hat man es im Gemeinde Machtzirkel gehandhabt. Wer nicht in diese Familien hineingeboren wurde, der blieb draussen, hatte keine Aussicht auf Einheirat oder Grundbesitz. Der Bauernalltag war gewiss kein Honig schlecken, hungern mussten sie jedoch meistens nicht. Das erhebliche wohlstands Gefälle zur übrigen Landbevölkerung, den Landlosen, Handwerkern und Taunern war aber beträchtlich. Der Rechtsanspruch auf Grundbesitz der Bauern beinhaltete jedoch auch dessen Sozialpflichtigkeit, und dessen Einsatz
zum gemeinen Nutzen der Gesellschaft.  (Szene des Chorgerichts von Neuenegg im Stationentheater 1812 vom November 2016. Ein mittelloser Tagelöhner wird der Vaterschaft bezichtigt. Foto: Franz Schweizer)



Der gefährliche Kiltgang zwischen Sense und Aare
Detailreich beschreibt der Gerichtsschreiber Rudolf Holzer das Landleben im Amt Laupen. Er schildert 1779 die wirtschaftlichen sowohl auch die gesellschaftlichen Verhältnisse. Dabei weist er auf interessante Unterschiede des Familienbrauchtums links und rechts der Aare hin. Links der Aare, sobald die Jünglinge zum Abendmal zugelassen, von der elterlichen Gewalt befreit und als freie Männer unter die Rolle der Soldaten gekommen, diese, nach der Tagarbeit auch als Kiltgänger zugelassen seien. So zögen sie die ganze Nacht in grossen Scharen von Dorf zu Dorf.

Während sich die Eltern schlafend stellten oder tatsächlich schliefen, ihre mannbaren Töchter den Kiltern  je nach Geschmack den freien Zutritt gewährt hätten. Es gebe selten eine Heirat, wo die Braut nicht schwanger gewesen sei. Holzer beschreibt die auf diese Art gewachsene Bevölkerung als glücklich, von Zuneigung und Liebe geprägt. Die Leute seien zuweilen unmässig und leichtsinnig aber auch von grosser Lebhaftigkeit und Tüchtigkeit. (Bild von Franz Niklaus König)
Rechts der Aare jedoch, sobald ein Jüngling zur Heirat mündig, der Vater für ihn eine Frau suche, die mit Geld und starken Armen ausgestattet sei. Habe er noch jüngere Söhne, so suche er für den älteren ein Mägdlein, das mit der Zeit ein Bauerngut Erben könnte. Dort würde der Kerl als Knecht hingeschickt und unter der Hand vorher abgemacht, wieviel ein jedes ihrer Kinder auf Ehetagen hin als Kaufmannsware gelten solle....  Auf diese Weise gekuppelte und für schwere Kisten hingewogene Heiraten seien weit weniger glücklich als diejenigen diesseits der Aare, wo junge Leute durch Liebe zueinander fänden. Jenseits der Aare beschreibt Holzer die Leute als lustlos, blass, eingezogen und geizig, Liebe und Zuneigung seien jungen Mädchen und Burschen unbekannt.
Ohne wüste Keilerei unter den Kiltern ist es jedoch, wen wunderts, auch nicht gegangen. Am Neujahrsmorgen 1859 wurde der aus Bärfischenhaus stammende 23 jährige Bendicht Freiburghaus in Wyden tot aufgefunden, von anderen umherschwärmenden Nachtbuben erschlagen.
Bleibt noch die Frage, woher diese doch deutlichen Unterschiede des Brauchtums herrühren könnten, obschon beide Bevölkerungsteile mehrheitlich alemannischen Ursprungs waren? Ursache könnte die alemannische Einwanderung ab etwa 922 in das Hochburgundische Herrschaftsgebiet zwischen Saane und Aare sein, die Ankömmlinge überwiegend frei werden und am roman(t)ischen Element gefallen finden konnten. Rechts der Aare blieb die Bevölkerung unter alemannischem  Recht und als Unfreie bis 1413.  

Von der Stamm-Familie zur Gross-Familie
Wie ist es möglich, dass von den zwei Familien, am Anfang des 16. Jahrhunderts, das Zahlenmässig am meisten verbreitete Bauerngeschlecht in Neuenegg entstand? Um 1800 lebten in der Gemeinde 32 % oder 186 Personen mit Namen Freyburghaus! Wie in „Die Familien 1560“ nachzulesen ist, hatten die beiden Stammväter Hanns und Lienhart von Fryburgs hus 5 Söhne (2.Generation).
Die 3. Generation gründete 6 Familien (5 Stammhalter).
Die 4. Generation zählte 48 getaufte Kinder, trotz hoher Kindersterblichkeit heirateten 16 (14 Stammhalter). 5 Familien wohnten in Freiburghaus, 4 in der Nessleren, 3 in Wyden und 2 auf dem Schorren.

Auf einen ähnlichen hohen Familienzuwachs brachten es auch die Flühmanns.
 

Die Statthalter bis 1615
Hans Fryburghus zu Fryburghus, genannt Hans der Grosse bis 1586.
Lienhart Flühmann uf der Flü, genannt  Lienhart uf der Flü von 1587 – 1603.
Peter Fryburghus in der Nessleren, genannt Peter zu  Nessleren von 1603 - 1615.

Heraldik in der Nessleren
Das nachstehende Bild zeigt ein sandsteinernes Fragment eines Türsturzes. Es ist eingemauert in einem Kellergewölbe in der Nessleren, ein Stück eines vorangegangenen Hauses, ca. 100 x 25 cm. Es kann Johannes Friburghauss 1711-1779 und seiner Ehegattin Christina Schindler zugeordnet werden.

Das dargestellte Haus kann als heraldische Darstellung gedeutet werden. Der Löwe wirkt als Schildhalter neben einem Olivenzweig. 

Familie Freiburghaus in Brüggelbach um 1880 vor ihrem Haus.
V.r.n.l. Grossvater Joseph, Sohn Johann Friedrich, Sohn Joseph, Enkelin Maria, Schwiegertochter Verena Flühmann, Grossmutter Elisabeth Thommen, die Söhne Christian und Samuel. Zu sehen sind auch noch 3 Dienste ganz links und einer schaut neben Joseph zur Stalltüre raus.
Originalbild im Bundesarchiv Bern. Foto von Emanuel Lüthi, dem Gründer und unermüdlichen Leiter des schweizerischen Schulmuseums in Bern. Emanuel war der Sohn von Barbara Freiburghaus, der Schwester vom Grossvater Joseph.


 Auszug aus Fryburghus
Peter zu Brüggelbach, der spätere Peter zu Nessleren (3. Generation), war der erste Fryburghus, der 1568 in die Gemeinde auszog. Im Jahr 1700 waren die kinderreichen Familien Fryburghaus aber auf dem ganzen Gemeindegebiet ansässig. Sie wohnten und bauerten in Fryburghaus in der Nessleren, in Brüggelbach, im Riedli, in Wyden (Jakobshaus), auf dem Bramberg, in der Süri, im Neuhaus, auf dem Schorren, auf der Landgarbe, in Thörishaus und Neuenegg. Taufmeldungen gab es auch aus Laupen und Murten.


Heimatort Neuenegg
Wer diesen Heimatort mit sich trägt, stammt von Neuenegg. Es ist aber naheliegend, dass auch die nicht Neuenegger Freiburghaus von hier stammen. Erstens, falls noch von anderen Orten stammend, wir noch viel zahlreicher wären und die Konzentration an anderen Orten dies vermuten liesse. Beides trifft nicht zu. Zweitens, mit der Bettelordnung von 1676 wurde das neue erbliche Heimatrecht für alle Einwohner der zugewandten Orte eingeführt. Es war verbunden mit dem Recht auf Duldung am Wohnort und Hilfe in der Not. Falls Ihre Vorfahren vor 1676 von Neuenegg in eine andere Gemeinde gezogen sind, haben Sie den Heimatort, wo Ihre Vorfahren 1676 den Wohnsitz hatten. Ob diese Verfügung von 1676 den Bedürftigen genützt hat, ist eine andere Frage!

Erste Erwähnungen von Neuenegg: In einer Vergabungsliste des Klosters Altenryf bei Freiburg i.Ue. (LIBER DONATIONUM ALTAERIPAE) wird 1154 ein Borcard de Nunica erwähnt, 1158 ein Cono de Nunica. Die Flühmann oder Uff der Flü sind wie die Freiburghaus in Kaufverträgen 1310/1312 erwähnt. Die Mader, Herren, sowie Balmer werden ab 1555 in den Kirchenbüchern aufgeführt. Die Thomet waren ab 1566 in der Nessleren und später in Freiburghaus ansässig. Ein Michel Marshall, er war Müller in Neuenegg, ist 1653 Taufzeuge und wird um 1670 in Wyden mit seiner Familie ansässig. Die beiden letztgenannten müssen tüchtige junge Leute gewesen sein, sie brachten sich mit erfolgreicher Einheirat zu Familie, Haus und Hof. (Marschall: Bezeichnung für den Stallmeister am französischen Königshof)                                                                                                                                                                              


Die Freiburghaus in der Schweiz

Die Verbreitung des Freiburghaus Geschlechts in der Schweiz wird von verwandt.ch aktuell mit etwa 1800 Telefonanschlüssen angegeben. Ein gewaltiger Exodus. Im 19. Jh verminderte sich die Kindersterblichkeit markant, nicht aber die Anzahl geborener Kinder. Die Folge: etliche kinderreiche Bauernfamilien waren durch die Erbteilung in bitterste Armut geraten und erlitten den "Geldstag". Und, hätte damals die aufkommende Industrie die überschüssige Population nicht aufgesogen, die Möglichkeit Auszuwandern nicht gegeben gewesen wäre, es zu gravierenden demografischen Problemen gekommen wäre. Ueberall in Europa. Diese Geschichte wiederholt sich heute in verblüffender Aehnlichkeit in südlichen Ländern, mit dem schrecklichen Unterschied, dass diese überschüssigen Menschen nirgendwo auf der Welt willkommen sind.

Der Kupferstich von 1814 hergestellt für die 475 Jahrfeier der Schlacht Laupen. Ganz oben rechts über dem Schleipfen Graben sehen Sie Freiburghaus. Originaldruck in der Stadtbibliothek Bern, auch online einsehbar.


Ausschnitt aus obigem Bild. Sie sehen Freiburghaus mit sieben Häusern von Westen her. Das grösste und markanteste Oberste, das ältere "Oberhus", steht an Stelle des heutigen Stöckli, wie auf dem Bild des Samuel Bodmer von 1710 aus östlicher Sicht. Es bestand etwa von 1530 bis 1840 und war das Haus des Peter Fryburghus des Bauernführers. Das zweitoberste ist das heute bestehende "Oberhus".